… zur Redeordnung im Ostrhauderfehner Gemeinderat vom 09.11.2011
Wir möchten erreichen, dass die derzeit geltende Redeordnung für uns Ratsmitglieder nicht eingeschränkt wird.
Ziel der neuen Kommunalverfassung ist, die Rahmenbedingungen für die Tätigkeitsgestaltung und –ausübung für die Räte auszuweiten.
Dazu gehört mit Sicherheit nicht eine Redezeiteingrenzung auf nur einen Beitrag je Tagesordnungspunkt. Aber genau eine solche Regelung sieht der Entwurf von Bürgermeister Harders vor.
Eine nur einmalige Redebeitragsmöglichkeit je TOP (Tagesordnungspunkt) würde gegenüber der jetzigen Regelung eine Halbierung der Redezeit bedeuten.
Wir alle erleben jetzt für vielleicht nur noch für wenige Minuten den jetzt noch gültigen Ist-Zustand, dass wir Ratsmitglieder uns frei zu Wort melden können.
Für die soeben neu gewählten Ratsmitglieder kann es einen historischen kurzen Moment bedeuten – also vom Beginn dieser Ratssitzung bis zur gleich anstehenden Abstimmung über die vom Bürgermeister vorgelegte Geschäftsordnung.
Vom Beginn dieser konstituierenden Sitzung bis jetzt gilt die alte Geschäftsordnung, wo sich jedes Ratsmitglied pro Tagesordnungspunkt zweimal zu Wort melden kann und die Fraktionssprecher und ihre Stellvertreter sogar über ein unbegrenztes Rederecht verfügen.
Sollte die Beschlussvorlage des Bürgermeisters so wie vorliegend beschlossen werden, wäre Schluss damit. Ab sofort würde das Rederecht für alle Ratsmitglieder um 50 Prozent gekürzt auf dann nur noch einen einzigen Redebeitrag je TOP.
Ein unbegrenztes Rederecht der Fraktionssprecher würde auf nur noch zwei Beiträge gekappt und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden dürften sich dann sogar nur noch ein einziges Mal pro TOP zu Wort melden. Also mein Hinweis an die soeben als Fraktionsvorsitzende von SPD und UWG benannten Ratskollegen Laaken und Krummen, nutzen Sie Ihre wahrscheinlich letzten Minuten ohne Rederechtbegrenzung!!
Bitte seien Sie sich alle dieser aktuellen Ausgangslage bewusst. Wir GRÜNEN bitten Sie daher eindringlich, die bislang geltende Redeordnung beizubehalten.



